Rechtsschutzversicherung

  • Oft wird wegen teurer Anwalts- bzw. Gerichtskosten auf eine Verhandlung verzichtet. Absicherung bietet hier eine Rechtsschutzversicherung.
  • Eine Rechtsschutzversicherung sorgt mit Fachkenntnissen und finanzieller Hilfe dafür, dass Sie Ihr Recht ohne finanzielles Risiko bekommen.
  • Sie zahlt im Streitfall alle Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme damit Sie stressfrei klagen können.

 

Folgende Mindeststandards sollten in Ihrer Rechtsschutz-Versicherung enthalten sein (Stand 11.03.2008):

  • Die vom Versicherer verwendeten Allgemeine Versicherungsbedingungen und Klauseln für die Rechtsschutzversicherung dürfen in keinem einzigen Punkt Regelungen enthalten, die aus Verbrauchersicht ungünstiger sind als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)  empfohlenen „Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (ARB 75, ARB 94 oder ARB 2000, jeweils dem neuen VVG angepasst, oder ARB 2008)“ sowie jeweils neu herausgegebene Musterbedingungen, Klauseln und Änderungsempfehlungen. Die Verwendung von Passagen/Klauseln aus mehreren der genannten Bedingungswerke ist zulässig, sofern hiermit keine Verschlechterungen im Verhältnis zum hauptsächlich verwendeten Bedingungswerk für den Versicherungsnehmer verbunden sind. Sofern derzeit noch Abweichungen vorhanden sind, garantiert der Versicherer, dass Schäden mindestens nach den vom GdV empfohlenen Bedingungen reguliert werden. Im Falle von Abweichungen wird der Versicherer seine Vertragsbedingungen innerhalb eines Jahres mindestens auf den Deckungsumfang des Verbandsmodells umstellen. Abweichungen, die den Versicherungsumfang unberührt lassen, sind zulässig.
  • Deckungssumme 300.000 €, Strafkautionen mind. 100.000 €
  • Der Versicherer hält sich an die VdS-Empfehlung Nr. 0391 (Versichererwechsel - beide VR gewähren hälftig auf dem Kulanzweg Rechtsschutz) oder hat mindestens gleichwertige Bedingungsregelung.
  • Im Schadenenersatz-RS gilt die Folgeereignistheorie vereinbart.
  • Eine Selbstbeteiligung fällt je Rechtsschutzfall nur einmal an, auch wenn mehrere Leistungsarten betroffen sind.
  • Im Verkehrs-RS (§ 21) besteht Versicherungsschutz im Vertrags- und Sachenrecht.

 

Meine Beratungsfelder:

  • Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzversicherung für Arbeitnehmer und Unternehmer.
  • Rechtsschutz für Grundstückseigentünmer bzw. Mieter.

 

Ihr Ansprechpartner

Mario Weber