Privathaftpflichtversicherung

Schnell ist es passiert, einmal nicht aufgepasst und schon landet der Inhalt des Rotweinglases auf dem Anzug des Tischnachbarn. Hier kann Ihnen eine Privathaftpflicht möglicherweise unnötigen Ärger ersparen. Die Privathaftpflichtvericherung gilt als eine der wichtigsten Versicherungen und sichert Sie für Schäden ab, die Sie unbeabsichtigt Mitmenschen bzw. deren Eigentum im Alltag hinzufügen. Neben der Privathaftpflicht gibt es auch noch für weitere Fälle, z.B. für Ihre Haustiere, Absicherungsmöglichkeiten. Auch hier berate ich Sie gerne über die unterschiedlichen Optionen.

 

Im Einzelnen sollten folgende Mindeststandards in der Privathaftpflichtversicherung enthalten sein (Stand 11.03.2008):

 

Die vom Versicherer verwendeten Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Besondere Bedingungen und Klauseln für die Privathaftpflichtversicherung dürfen in keinem einzigen Punkt Regelungen enthalten, die aus Verbrauchersicht ungünstiger sind als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) empfohlenen „Allgemeine Haftpflicht Versicherungsbedingungen“, die jeweiligen BBR (AHB/BBR (PHV) 2002 oder AHB 2004/BBR (PHV) 2005 oder AHB 2006/BBR (PHV) 2005) oder AHB/BBR 2007, jeweils dem neuen VVG angepasst, sowie AHB/BBR
2008 und jeweils neu herausgegebene Musterbedingungen, BBR, Klauseln und Änderungsempfehlungen.
Sofern derzeit noch Abweichungen vorhanden sind, garantiert der Versicherer, dass Schäden mindestens nach den vom GDV empfohlenen Bedingungen reguliert werden. Im Falle von Abweichungen wird der Versicherer seine Vertragsbedingungen innerhalb eines Jahres mindestens auf den Deckungsumfang des Verbandsmodells umstellen. Abweichungen, die den Versicherungsumfang unberührt lassen, sind zulässig.


Mindestversicherungssumme 3 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden (zweifach maximiert p.a.).
 Versicherungssumme für Mietsachschäden an gemieteten Räumen in Gebäuden (gemäß Muster BBR) bis mindestens 300.000 €.
Sofern über den Vertrag Kinder mitversichert sind: Betriebspraktika von Schülern und eine Wartezeit bis zu einem Jahr bis zum Beginn einer Ausbildung oder eines Wehrdienstes sind versichert.
Falls Haftpflichtansprüche des Partners und dessen Kinder gegen den Versicherungsnehmer ausgeschlossen sind, sind jedoch etwaige übergangsfähige Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherungsträgern, öffentlichen und privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden mitversichert.
Privates Hüten fremder Hunde ist mitversichert.
Hüten fremder Pferde sowie das Benutzen fremder Fuhrwerke (ohne Ansprüche der Halter und Eigentümer von Pferd und Fuhrwerk) ist mitversichert (Formulierung gemäß Muster BBR 2005).
Allmählichkeitsschäden und Schäden durch häusliche Abwässer sind bis zur Höhe von mindestens 3 Mio. € versichert.
Vorsorgeversicherung von mindestens 3 Mio. € für Personen- und Sachschäden und mindestens 50.000 € für Vermögensschäden.
Vermögensschäden sind bis mindestens 50.000 € versichert. Ausschlüsse nicht schlechter als BBR 2005.
Schäden durch elektronischen Datenaustausch/Internetnutzung sind bis mindestens 50.000 € versichert (Formulierung gemäß Muster BBR 2005).
Das Gewässerschaden-Risiko für im Haushalt übliche gewässerschädliche Stoffe wie Farben, Lacke, Heizöl, etc. in Kleingebinden bis 50l/KG ist mitversichert, soweit das Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Behälter 250 l/kg nicht übersteigt (Formulierung gemäß Muster BBR 2005).
(Um-)Baumaßnahmen im Umfang von bis zu 50.000 € Bausumme sind versichert (Formulierunggemäß Muster BBR).

Weitere Formen der Haftpflichtversicherung:

  • Tierhalterhaftpflicht
  • Bauleistungsversicherung
  • Hausbesitzerhaftpflichtversicherung
  • Öltankhaftpflichtversicherung

Ihr Ansprechpartner:

Mario Weber