Hausratversicherung

  • In jungen Jahren lebt man meist noch recht unbeschwert. Die eigene Habe ist noch sehr überschaubar und meist ist das gesamte Mobiliar nicht mehr wert als eine Urlaubsreise in den Semesterferien. 
  • Im Laufe der Zeit hat sich der minimalistische Charme der frühen Jahre irgendwann überlebt. Mit zunehmendem Alter steigt die Quadratmeterzahl und auch die Ausstattung der Wohnung.
  • Etwa 75 Prozent der Haushalte besitzen folgerichtig eine Hausratversicherung, um im Ernstfall alle Schäden ersetzt zu bekommen, die zum Beispiel durch Feuer, Leitungswasser, Einbrecher oder Unwetter entstanden sind. 
  • Obwohl die meisten Haushalte eine Hausratverischerung besitzen, sind sie deswegen noch lange nicht ausreichend und richtig versichert.

 

Folgende Mindeststandards sollten in Ihrer Hausratversicherung enthalten sein (Stand 11.03.2008):

  • Die vom Versicherer verwendeten Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Besondere Bedingungen und Klauseln für die Hausratversicherung dürfen in keinem einzigen Punkt Regelungen enthalten, die aus Verbrauchersicht ungünstiger sind als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)  „empfohlenen“ Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB 2000), den Klauseln zu den VHB 2000, jeweils dem neuen VVG angepasst, oder den VHB 2008 und Klauseln 2008 und den Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Hausratversicherung sowie jeweils neu herausgegebene Musterbedingungen, Klauseln und Änderungsempfehlungen. Sofern derzeit noch Abweichungen vorhanden sind, garantiert der Versicherer, dass Schäden mindestens nach den vom GdV empfohlenen Bedingungen reguliert werden. Im Falle von Abweichungen wird der Versicherer seine Vertragsbedingungen innerhalb eines Jahres mindestens auf den Deckungsumfang des Verbandsmodells umstellen. Abweichungen, die den Versicherungsumfang unberührt lassen, sind zulässig.

      • Dabei gelten die folgenden Entschädigungsgrenzen/Regelungen:
        • Wertsachen: mindestens 20 Prozent der Versicherungssumme
        • Außenversicherung: mindestens 10 Prozent der Versicherungssumme, maximiert auf mindestens 10.000 €
        • Vorsorgebetrag: mindestens 10 Prozent der Versicherungssumme
        • Kosten gemäß VHB (ausgenommen Schadenabwehr- und Schadenminderungskosten): mindestens 10%, auch über die Versicherungssumme hinaus
      • Außerhalb von anerkannten und verschlossenen Wertschutzschränken gelten folgende Entschädigungsgrenzen/Regelungen:
        • Bargeld etc.: mindestens 1.000 €
        • Urkunden, Sparbücher etc.: mindestens 2.500 €
        • Schmucksachen, Edelsteine etc.: mindestens 20.000 €
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Ergänzung zur Hausratversicherung:

  • Glasversicherung 

 

Ihr Ansprechpartner

Mario Weber