Kraftfahrzeugversicherung

In Deutschland kann ein Kraftfahrzeug nur dann zugelassen werden, wenn es über eine Kraftfahrzeugversicherung verfügt. Die Kraftfahrtversicherung, anderslautend auch als Kraftfahrthaftpflicht bezeichnet, schützt Sie im Straßenverkehr dadurch, dass zunächst die Schuldlage geprüft und unberechtigte Forderungen abgewehrt werden. Sie bezahlt die berechtigten Schäden der anderen Unfallbeteiligten. Schäden an Ihrem Fahrzeug können Sie mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung finanziell absichern. Zusätzlich existieren noch weitere Versicherungsmöglichkeiten, die Sie in verkehrsalltäglichen Ausnahmesituationen finanziell absichern können. Gerne stelle ich  Ihnen diese Möglichkeiten in einem persönlichen Beratungsgespräch vor.

 

Folgende Mindeststandards für die Kfz-Versicherung von privaten Personenkraftwagen sollten in Ihrem Vertrag enthalten sein (Stand 11.03.2008):

 

Die vom Versicherer verwendeten Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kraftfahrtversicherung und Tarifbestimmungen für die Kraftfahrtversicherung dürfen in keinem einzigen Punkt Regelungen enthalten, die aus Verbrauchersicht ungünstiger sind als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
e.V. (GDV) empfohlenen „Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB), die Tarifbestimmungen für die Kraftfahrtversicherung (TB)“ (jeweilige Fassung 2002, 2004, jeweils dem neuen VVG angepasst, oder 2008) sowie jeweils neu herausgegebene Musterbedingungen, Muster-TB, Klauseln und  Änderungsempfehlungen. Sofern derzeit noch Abweichungen vorhanden sind, garantiert der Versicherer, dass Schäden mindestens nach den vom GDV empfohlenen Bedingungen reguliert werden. Im Falle von Abweichungen wird der Versicherer seine Vertragsbedingungen innerhalb eines Jahres mindestens auf
den Deckungsumfang des Verbandsmodells umstellen. Abweichungen, die den Versicherungsumfang unberührt lassen, sind zulässig.
Geltungsbereich Europa und außereuropäisches EU-Gebiet für Haftpflicht und Kasko (gem. AKB, Einschränkungen dürfen nur individuell vereinbart werden).
Mallorca Police (Versicherungsschutz für VN und Lebenspartner im Rahmen des AKB-Geltungsbereichs) in Höhe der Vertrags-Versicherungssumme. Eine Einschränkung auf Urlaubsreisen und Anmietung eines
Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges von einem gewerblichen Vermieter ist zulässig.
Marderbissschäden (unmittelbare) in der TK, ohne Folgeschäden.
Kein Abzug „Neu für Alt“ bei der Lackierung bis zum Schluss des vierten auf die Erstzulassung des Fahrzeugs folgenden Kalenderjahres.
Sonderausstattung bis 2.500 Euro.

 

Meine Beratungsfelder:

  • Teil- oder Vollkaskoversicherung für Auto, Motorrad, Wohnmobil, Anhänger
  • Insassen-Unfallversicherung
  • Reparaturversicherung

Ihr Ansprechpartner

Mario Weber